English | Deutsch ||
Lieferland:
|| Hilfe

Kinder im Auto Teil 2 - Oldtimer ohne Isofix

09.07.2018

Sicherheit und Zuverlässigkeit sind gute Gründe, warum Volvo und Saab beliebte Familienautos sind. Es kommt aber nicht nur auf das richtige Auto an, sondern auch auf die Wahl der richtigen Kindersitze und deren korrekte Befestigung.

Der ADAC hat alle Fakten zur Wahl des richtigen Sitzes übersichtlich zusammengefasst:
ADAC: Welche Kindersitzsysteme gibt es und wo liegen die Vor- und Nachteile (auch neue i-Size-Sitze)?

In diesem Teil möchten wir uns mit dem Thema Kindersitze im Oldtimer und Youngtimer beschäftigen.

Eine Ausfahrt mit dem Klassiker ist ein Spaß für die ganze Familie. Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen die Kleinen überhaupt mitfahren? Sofern das Fahrzeug bereits mit 3-Punkt Gurten ausgerüstet ist, benötigt man nur einen zulässigen Kindersitz, welcher sich nicht nur mit Isofix - sondern auch mit Gurten im Fahrzeug befestigen lässt. Denn die Nachrüstung einer Isofix-Halterung ist bei Oldtimern grundsätzlich nicht möglich.

Doch was ist erlaubt, wenn noch keine 3-Punkt vorhanden sind? Die wichtigsten Fakten hierzu kurz zusammengefasst:

Kinder bis zum 3. Lebensjahr:

  • ohne Gurte: Mitfahren ist überhaupt nicht erlaubt
  • Mit Beckengurten: Theoretisch möglich, jedoch gibt es in der Praxis fast keine neuen zulässigen Kindersitze zu kaufen. Infomieren Sie sich bei einem Fachhändler.

Kinder zwischen 3 und 12 Jahren, Körpergröße bis 150cm:

  • ohne Gurte: Mitfahren ist überhaupt nicht erlaubt
  • Mit Beckengurten: Theoretisch möglich, jedoch gibt es in der Praxis fast keine neuen zulässigen Kindersitze zu kaufen. Infomieren Sie sich bei einem Fachhändler.

Kinder ab 3 Jahren, Körpergröße über 150cm:

  • ohne Gurte: Mitfahren ist erlaubt*
  • Mit Beckengurten: Theoretisch möglich, jedoch gibt es in der Praxis fast keine neuen zulässigen Kindersitze zu kaufen. Infomieren Sie sich bei einem Fachhändler.

* Entgegen der gesetzlichen Regelung raten wir im Interesse der Sicherheit grundsätzlich davon ab, ohne Sicherheitsgurte zu fahren. Für uns gilt das sowohl für Kinder als auch für Erwachsene!

Zum Glück lassen sich bei den meisten Fahrzeugen Dreipunktautomatikgurte nachrüsten. Unsere Nachrüstgurte, in schwarz oder grau erhältlich, lassen sich bei den meisten Modellen einfach montieren. Bei vielen Fahrzeugmodellen sind die entsprechenden Gewinde bereits, unter den Verkleidungen, versteckt vorhanden. Falls kein Gewinde vorhanden ist, können Sie das Versteifungsblech 1017353 mit vormontierter Gewindemutter einschweißen lassen.
Den Nachrüstgurten liegen immer einzelne Gurtschlösser "Gurtpeitschen" bei. Für eine bessere Optik vorne auf dem Mitteltunnel empfehlen wir das doppelte Gurtschloss 1045272.


Falls bereits Dreipunktautomatikgurte vorhanden sind, die Länge aber nicht ausreichend ist um den Sitz anzuschnallen (Das ist besonders bei Babyschalen öfters der Fall), kann eine Gurtverlängerung verwendet werden 1042763.
In manchen Fällen kann auch eine längere Gurtpeitsche 1017352 montiert werden.

Bitte nehmen Sie Abstand von alten Kindersitzen. Auch wenn die "historisch korrekt" gut zum Fahrzeug passen, sind sie nicht mehr zulässig!

Unten stehend finden Sie kurz zusammengefasst die gesetzlichen Vorschriften zur Gurtnachrüstpflicht:

ab 01.04.1970 Dreipunktautomatikgurte auf den vorderen Sitzen, sofern das Fahrzeug über entsprechende Befestigungspunkte verfügt.
ab 01.01.1974 Dreipunktautomatikgurte auf den vorderen Sitzen, auch wenn Befestigungspunkte erst geschaffen werden müssen
ab 01.05.1979 Mindestens Beckengurte auf der Rückbank
ab 01.08.1984 Dreipunktautomatikgurte auf den äußeren Sitzplätzen der Rückbank. Beckengurt nur für den mittleren Sitzplatz zulässig.
ab 01.07.2004 Dreipunktautomatikgurte auf allen Sitzplätzen

Quellenangaben:
1) Automobil Club Europa: Broschüre "Kinder sichern im Oldtimer"
2) https://www.oldtimer-markt.de/kinderimoldtimer

Weitere Infos...